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Angaben gemäß § 5 TMG, § 55 RStV

Herausgeberin

Futurium gGmbH

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Besuchsservice/ Empfang
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Die Futurium gGmbH wird durch die Geschäftsführung vertreten

Dr. Stefan Brandt, Direktor,
Nicole Schneider, Kaufmännische Geschäftsführerin.

Handelsregister

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 167633 B
Umsatzsteuer-ID: DE299544397

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Die XRechnung in der Futurium gGmbH

Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Abs.3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-RechV) geregelt.

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung nutzen Sie bitte die Rechnungseingangsplattform OZG-RE des Bundes, welche unter https://xrechnung-bdr.de abrufbar ist.

Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE benötigen Sie unsere Leitweg-Identifikationsnummer:

Leitweg-ID 992-80054-85

Anforderungen an die Rechnungsinhalte:

Neben den umsatzsteuerrechtlich erforderlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes folgende Angaben enthalten:

  • Leitweg-Identifikationsnummer der Futurium gGmbH 992-80054-85
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, Kreditinstitut, IBAN, BIC)
  • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
  • Ihre E-Mail-Adresse

Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Abrechnungszeitraum/Leistungszeitraum (Feld BT-74)
  • bei Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ist der Befreiungsgrund zwingend anzugeben (Feld BT-120)

Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.

Anforderungen an das Rechnungsformat

  • Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail separat versandt werden.
  • Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, „jpeg“, „xlsx“, „ods“ und „csv“. Die Möglichkeiten zur Einbettung der Unterlagen unterscheiden sich für Sie als Rechnungssteller in Abhängigkeit davon, wie Sie Ihre Rechnungen erstellen bzw. über welchen Kanal Sie diese an die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) übermitteln. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 200 MB. Bitte beachten Sie hierbei die Nutzungsbedingungen der Plattform sowie die Hinweise auf der Informationsseite des Bundes zur E-Rechnung.
  • Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.).

Anforderungen an die Rechnungsübermittlung

  • Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen an die Futurium gGmbH ist ausschließlich die OZG-RE Plattform des Bundes zu nutzen: https://xrechnung-bdr.de
  • Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus.
  • Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier zu übersenden. Bitte nutzen Sie zukünftig nur das elektronische Rechnungsformat, um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern.

Einen Leitfaden können Sie auf https://xrechnung-bdr.deunter Hilfe (PDF) herunterladen.

Unsere Abteilung Verwaltung erreichen Sie über rechnungen@futurium.de.

Konzeption und Redaktion

Verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV:
Monique Luckas, Leiterin Kommunikation

Futurium gGmbH
Alexanderufer 2
10117 Berlin
T +49 (0) 30 40 818 97 0
office@futurium.de

Bild Credits

David von Becker
Ali Ghandtschi
Sang Lee, Ph.D.
Guido Rottmann
Schnepp Renou
Jan Windszus
Futurium